Definition und Zweck:
Die Gebäudeautomation (GA) bezieht sich auf die automatische Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung von technischen Einrichtungen und Anlagen in Zweckgebäuden (z.B. Bürogebäude, Industriehallen, Krankenhäuser). Sie ist darauf ausgelegt, die Energieeffizienz, den Komfort und die Sicherheit zu verbessern und gleichzeitig die Betriebskosten zu senken.
Die Gebäudeautomation umfasst alle Gewerke, die über zentrale oder dezentrale Steuerungssysteme vernetzt werden.
Wesentliche Bereiche:
- HLK (Heizung, Lüftung, Klimatisierung): Steuerung von Pumpen, Ventilatoren und Temperaturanlagen (Prozessregelung).
- Beleuchtung: Zeit- oder anwesenheitsabhängige Steuerung der Beleuchtung, oft mit Integration von Tageslichtsensoren.
- Sicherheit: Integration von Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrolle und Videoüberwachung.
- Energiemanagement: Erfassung und Optimierung des Energieverbrauchs (ISO 50001).
- Schnittstellen: Nutzung von Protokollen wie BACnet, LON oder KNX für die Interoperabilität der Systeme.
Abgrenzung:
Die Gebäudeautomation ist ein Teilbereich der Gebäudeautomatisierung, wobei Letztere den umfassenderen Begriff darstellt, der auch Management- und Betriebsführungsaufgaben einschließt.
→ Siehe auch: Gebäudeautomatisierung, BACnet, Klimatisierung, Energieeffizienz, ISO 50001, Prozessregelung

