Definition und Funktionsweise:
Die neue Maschinenverordnung (MVO) (Nachfolger der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) regelt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen in Europa. Die größte Neuerung ist die explizite Aufnahme von Cybersicherheit in die „Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen“ (EHSR).
Relevanz für SPS und Automatisierungstechnik:
- Schutz der Steuerung: Die MVO fordert zwingend, dass die Maschine so konstruiert sein muss, dass die Verbindung mit einem externen Gerät (oder dem Internet) nicht zu gefährlichen Situationen führt. Die SPS muss gegen mutwillige oder unabsichtliche Manipulationen geschützt sein.
- Risikobeurteilung: SPS-Programmierer und Konstrukteure müssen nun eine Security-Risikobeurteilung durchführen, wenn Cyberangriffe die funktionale Sicherheit (Safety) aushebeln könnten.
- Wesentliche Veränderungen: Ein signifikantes SPS-Software-Update an einer Bestandsmaschine kann künftig als wesentliche Veränderung gewertet werden, was eine neue CE-Zertifizierung erfordert.
→ Siehe auch: Safety & Security Konvergenz, Risikobeurteilung (Security-Risk Assessment), Wesentliche Veränderung

